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Bauen in Muri: Zonen und Zonenwerte der Bauordnung

Die Bauordnung von Muri (Kanton Aargau) legt je Zone fest, wie viele Vollgeschosse, wie viel Geschossfläche und welche Abstände erlaubt sind. Für Ihr Grundstück: Adresse eingeben – Zone und Zonenwerte gratis in Sekunden.

Zonen in Muri

Zonen und Zonenwerte der Bauordnung Muri
ZoneVollgeschosseNutzungszifferGrenzabstand klein / grossHöheLärm (ES)Artikel
KKernzone––––III§ 9, § 10
DDorfzone––––III§ 9, § 11
W1Wohnzone 12AZ 0.354 m / 8 m10 mII§ 9, § 12
W2Wohnzone 22AZ 0.454 m / 6 m11 mII§ 9, § 12
W3Wohnzone 33AZ 0.65 m / 8 m14 mII§ 9, § 12
W3+Wohnzone 3 plus5AZ 0.86 m / 12 m18 mII§ 9, § 12
WG3Wohn- und Gewerbezone 33AZ 0.75 m / 8 m15 mIII§ 9, § 13
AArbeitszone––––III–IV (Bauzonenplan)§ 9, § 15
SRSpezialzone Im Roos––––III§ 9, § 16
OEZone für öffentliche Bauten und Anlagen––––II / III§ 9, § 17
W3_altWohnzone 3 (altes Recht, Gebiet Brühl)–AZ 0.56 m / 10 m10 mIIBNO 2000 § 5, § 9 (Beilage Teilrückweisung BNO 2018)
WG3_altWohn- und Gewerbezone 3 (altes Recht, Gebiet Brühl)–AZ 0.66 m / 10 m10 mIIIBNO 2000 § 5, § 10 (Beilage Teilrückweisung BNO 2018)
G_altGewerbezone (altes Recht, Gebiet Brühl)––––IIIBNO 2000 § 5, § 11 (Beilage Teilrückweisung BNO 2018)

Quelle: Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Muri gemäss § 15 BauG (Totalrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland: Bauzonenplan, Kulturlandplan und BNO); für das Gebiet Brühl und die Weilerzonen gilt vorläufig die BNO vom 29.06.2000 weiter (Totalrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland: Mitwirkung 14.09.–13.10.2015, abschliessender Vorprüfungsbericht 13.07.2017, öffentliche Auflage 21.08.–19.09.2017, von der Gemeindeversammlung beschlossen am 21.06.2018 (Kernzone Brühl KB mit § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Zeile KB, § 14 und Teilen von § 55 zurückgewiesen), eingereicht zur Genehmigung 30.08.2018, Beschwerdefrist abgelaufen 02.10.2018 (keine Beschwerden), Genehmigung mit Ausnahmen durch den Regierungsrat RRB Nr. 2019-000184 vom 27.02.2019 (Versand 04.03.2019; ausgenommen: Weilerzonen, § 35, § 57 sowie § 68 Abs. 1 lit. a–b BNO); Genehmigungsvermerk der Abteilung Raumentwicklung im Auftrag der Staatskanzlei vom 27.05.2019 (handschriftlich, am gerenderten Titelblatt gelesen). OEREBlex: Datum Inkraftsetzung 27.02.2019. Die BNO hebt den Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die BNO vom 21.05.2002 und die Teiländerungen 2008–2012 auf (§ 68), soweit nicht von der Genehmigung ausgenommen) · Bauordnung öffnen. AZ Ausnützungsziffer, BMZ Baumassenziffer, ÜZ Überbauungsziffer, GFZ Geschossflächenziffer, FNZ Freiflächenziffer. «–» heisst: in der Bauordnung für diese Zone keine Zahl festgelegt oder nicht erfasst. Keine Rechtsauskunft; massgebend sind die amtlichen Unterlagen der Gemeinde.

Revision der Bauordnung

Teilrückweisung der Kernzone Brühl (Gemeindeversammlung 21.06.2018), Weilerzonen, § 35 und § 57 BNO von der Genehmigung ausgenommen (RRB 2019-000184, Ziff. 3); Teiländerungen der Gesamthöhen in der Arbeitszone und der Gewässerräume nach § 127 Abs. 1bis und 2 BauG angekündigt, nicht belegt – Die Liste der öffentlichen Auflagen auf ag.ch (Stand 15.10.2026) führt keinen Eintrag zu Muri (AG); die ÖREB-Auszüge von 16 Parzellen in allen Bauzonen (22.10.2026) nennen als Nutzungsplanung nur den RRB 2019-000184 und keine Planungszone; die Seiten «Bau und Planung» und «Projekte» der Gemeinde nennen keine laufende Revision der Nutzungsplanung. Die Mitteilungsblätter und Gemeindeversammlungsprotokolle wurden nicht durchsucht. Die Werte oben gelten bis zum Inkrafttreten der neuen Ordnung.

Wie viel Geschossfläche ist möglich?

Beispiel: Eine Parzelle mit 800 m² Landfläche in der Zone W1 (Ausnützungsziffer 0.35) erlaubt grob 0.35 × 800 m² = 280 m² Geschossfläche.

Ob diese Fläche auf Ihrem Grundstück tatsächlich Platz hat, entscheiden Grenzabstände, Höhe und Form der Parzelle. Die Studie rechnet das Baufenster aus den Abständen, zeigt das Volumen in 3D und nennt die realisierbare Geschossfläche – mit Artikel und Zitat zu jeder Zahl.

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