Zum Inhalt

Bauen in Villigen: Zonen und Zonenwerte der Bauordnung

Die Bauordnung von Villigen (Kanton Aargau) legt je Zone fest, wie viele Vollgeschosse, wie viel Geschossfläche und welche Abstände erlaubt sind. Für Ihr Grundstück: Adresse eingeben – Zone und Zonenwerte gratis in Sekunden.

Zonen in Villigen

Zonen und Zonenwerte der Bauordnung Villigen
ZoneVollgeschosseNutzungszifferGrenzabstand klein / grossHöheLärm (ES)Artikel
DDorfkernzone––––III§ 7, § 8
D2Dorfzone 2––––III§ 7, § 9
W2Wohnzone W22AZ 0.454 m / 8 m7.6 mII§ 7, § 10
W3Wohnzone W33AZ 0.66 m / 10 m10.5 mII§ 7, § 11
W2HWohnzone Husberg2AZ 0.454 m / 8 m7.6 mII§ 7, § 12
AArbeitszone––5 m / ––III§ 7, § 13
PSIZone PSI––––IV§ 7, § 14
HTZHightechzone––––IV§ 7, § 15
GZGärtnerei- und Arbeitszone––5 m / ––III§ 7, § 16
GEGewerbezone Erbslet–––7.6 mIII§ 17
OEZone für öffentliche Bauten und Anlagen––––II§ 7, § 18
GRGrünzone––––III§ 7, § 19

Quelle: Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Villigen gemäss § 15 BauG (Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland: Bauzonenplan, Kulturlandplan und BNO) (Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland: 1. Mitwirkung 13.11.–14.12.2015, 2. Mitwirkung 09.06.–10.07.2017, Vorprüfungsbericht 21.02.2018, öffentliche Auflage 26.03.–30.04.2018, von der Gemeindeversammlung in Teilen beschlossen am 22.11.2018 (einzelne Teile zurückgewiesen, § 25 Abs. 2 BauG), Genehmigung durch den Regierungsrat RRB Nr. 2020-000203 vom 04.03.2020 (Sitzung vom 04.03.2020, Versand 11.03.2020); die zurückgewiesenen Teile wurden als Teiländerung (Vorprüfungsbericht 01.04.2019, Mitwirkung und öffentliche Auflage 20.05.–18.06.2019) von der Gemeindeversammlung am 26.06.2019 beschlossen und vom Regierungsrat mit RRB Nr. 2020-000204 vom 04.03.2020 genehmigt (Versand 11.03.2020); konsolidierte Endfassung der Gemeinde: April 2020 (Steinmann, Brugg, 14.04.2020). Die BNO ersetzt die Bau- und Nutzungsordnungen Villigen (05.06.1997) und Stilli (10.12.1999) samt Bauzonen- und Kulturlandplänen und Teiländerungen (§ 64 BNO)) · Bauordnung öffnen. AZ Ausnützungsziffer, BMZ Baumassenziffer, ÜZ Überbauungsziffer, GFZ Geschossflächenziffer, FNZ Freiflächenziffer. «–» heisst: in der Bauordnung für diese Zone keine Zahl festgelegt oder nicht erfasst. Keine Rechtsauskunft; massgebend sind die amtlichen Unterlagen der Gemeinde.

Revision der Bauordnung

Keine laufende Revision der Nutzungsplanung Siedlung (Bauzonenplan, BNO) belegt – Die Liste der öffentlichen Auflagen auf ag.ch (22.10.2026) führt keinen Eintrag zu Villigen, der ÖREB-Auszug (Parzelle 3411, 22.10.2026) keine Planungszone. Die Seiten der Gemeinde-Website zu Bauwesen und Bauverwaltung nennen keine laufende Planung; die Mitteilungsblätter der Gemeinde wurden nicht durchsucht. Die Werte oben gelten bis zum Inkrafttreten der neuen Ordnung.

Wie viel Geschossfläche ist möglich?

Beispiel: Eine Parzelle mit 800 m² Landfläche in der Zone W2 (Ausnützungsziffer 0.45) erlaubt grob 0.45 × 800 m² = 360 m² Geschossfläche.

Ob diese Fläche auf Ihrem Grundstück tatsächlich Platz hat, entscheiden Grenzabstände, Höhe und Form der Parzelle. Die Studie rechnet das Baufenster aus den Abständen, zeigt das Volumen in 3D und nennt die realisierbare Geschossfläche – mit Artikel und Zitat zu jeder Zahl.

Ihr Grundstück in Villigen prüfen

Check gratis und ohne Konto: Parzelle, Zone mit Anteil, Zonenwerte, grobe Geschossfläche und Einträge im ÖREB-Kataster. Mit der Studie folgen Baufenster, 3D-Volumen und PDF-Bericht.

Grundstück prüfen Beispielstudie ansehen

Weitere Gemeinden im Kanton Aargau